Wer seine Ware an der Berner CD & Schallplattenbörse anbieten will, bezahlt eine entsprechende Tisch-Miete. Ueber den Stil der angebotenen Ware besteht keine Vorschrift, sie muss einzig einen Bezug zu „Musik“ aufweisen.
Anbieten können ihre Ware grundsätzliche alle Personen, also sowohl gewerbliche Händler/innen, als auch Privatpersonen.